Out- und Newplacement Beratung
Honorar

Das entscheidende Quäntchen mehr Unterstützung bekommen Sie bei uns

Mitarbeiter:

Wenn Sie mit ihrem Arbeitgeber eine Vereinbarung für die Übernahme eines Out-/Newplacement getroffen haben, können wir dieses direkt mit diesem abrechnen. Privatzahler können die Kosten für das Coaching bei Ihrer Einkommenssteuer absetzen.

Unternehmen:

Unternehmen, die ihren Mitarbeitern ein Outplacement bieten möchten, können unter bestimmten Voraussetzungen, einen Zuschuss bei der Arbeitsagentur beantragen.

Gefördert werden die Hälfte der Kosten für das Outplacement, jedoch maximal 2.500 Euro pro Mitarbeiter (§ 110 SGB III).

Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot.

Kontakt

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Unser Team freut sich auf Ihre Nachricht

Sie möchten mehr über unsere Out- und Newplacement Angebote erfahren? Nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir nehmen uns gerne Zeit für ein Gespräch.

Oder rufen Sie uns einfach an: +49 89 99 01 84 90